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Neue Bestimmungen definieren




Der Bauernhof soll in Wohnungen umgebaut werden.  Das Geschäftshaus soll künftig Appartements beherbergen. Aus dem Hotelzimmertrakt sollen Büroräume entstehen. Das landwirtschaftliche Gebäude soll Wohnhauscharakter erhalten.  Die bisherige Wohn-Bestimmung soll eine neue Nutzung erhalten.

Und, und ...

Grund genug, den erfahrenen Bauunternehmer mit seinem fachkundlichen Personal und seinen spezialisierten Partnern zu Rate zu ziehen.


Eine entsprechende Planung könnte so vonstatten gehen:
  • Wir besichtigen Ihr Bauobjekt
  • Wir besprechen mit Ihnen Ihr "Programm" und auch das geplante Kostenbudget
  • Falls Programm und Kosten übereinstimmen, erarbeiten wir vor Ort ein komplettes Aufmass.
  • Ein entsprechender Vorvertrag regelt die künftige Zusammenarbeit und ist Basis für die erforderliche Vorplanung.
  • Unsere Techniker, Architekten und Statiker erarbeiten ein ausführliches Vorprojekt.
  • Aufgrund des mit Ihnen besprochenen und ausgereiften Entwurfes erstellen wir ein komplettes Angebot.
  • Bauantrag, Statikernachweise und alle erforderlichen Formalitäten gehören zum LEUFGEN-Full-Service, den wir in einem ausführlichen Vertag mit Ihnen festlegen.
  • Ausführungspläne, Terminplanung und Projektsteuerung sind die nächsten Schritte, bevor das Umbauprojekt vor Ort seinen konkreten Lauf nimmt.


Viele ähnliche -wie einleitend beschrieben- neue Nutzungs(um)bauten haben wir bis heute realisiert.  Unser Team hat sich u.a. auch auf diese modernen Notwendigkeiten spezialisiert

   


Im Kapitel BAUPROJEKTE zeigen wir Ihnen eine kleine Auswahl unserer Realisierungen.



Wenn Sie unverbindlich mehr über uns und unsere spezielle Bautätigkeit im privaten Bereich erfahren möchten, dann klicken Sie hier.  Ihre Info-Anfrage bearbeiten wir umgehend.


 
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Günther Leufgen,

Präsident der Konföderation Baufach im Bezirk Verviers von 2003 bis 2006


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